Kieferorthopädische Praxis
Dr. med. dent. Martina Weyers

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
in Grevenbroich Stadtmitte

 



 

Frequently asked questions - häufige Fragen

 

 

Benötige ich eine Überweisung von meinem Zahnarzt?

Nein, Sie benötigen keine Überweisung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

 

Wann sollte unser Kind das erste Mal vorgestellt werden?

Wenn eine gravierende Fehlstellung bei einem Kleinkind vorliegt, wird Ihr Zahnarzt oder der schulzahnärztliche Dienst Sie bitten, einen Termin zu vereinbaren. In allen anderen Fällen sollten Sie Ihr Kind spätestens mit 9 Jahren das erste Mal vorstellen. Wir finden dann zusammen den optimalen Zeitpunkt für den Therapiebeginn. Hauptsache, wir verpassen nichts. Haben Sie das Gefühl, dass Sie Ihr Kind vorstellen möchten/müssen? Ein Beratungstermin gibt Ihnen die Sicherheit nichts zu verpassen.

 

Wieso werden für Schulkinder Vormittagstermine gegeben? 

Viele Patienten einer kieferorthopädischen Praxis sind Kinder und Jugendliche. Da die Kontrollen des Behandlungsfortschrittes in den Nachmittagsstunden stattfinden, und damit dies so bleiben kann, werden  zeitaufwändige Beratungs- und Behandlungstermine für die Vormittagsstunden geplant.

 

Darf man sich selber aussuchen ob man eine feste oder herausnehmbare Spange bekommt?

Die Fehlstellung der Zähne und der Behandlungszeitpunkt geben die Wahl des Behandlungsmittel vor. In manchen Fällen sind herausnehmbare Behandlungsmittel besser, in anderen Fällen erzielen festsitzende Apparaturen das gewünschte Ergebnis. Wir besprechen dies im Beratungsgespräch.

 

Warum sollte nur ein Kieferorthopäde kieferorthopädisch behandeln?

Nur ein Kieferorthopäde bzw. ein Facharzt für Kieferorthopädie hat seine Qualifikation für eine kieferorthopädische  Behandlung nach Abschluss einer vierjährigen hauptberuflichen Facharztweiterbildung und Prüfung vor einer unabhängigen Prüfungskommission nachgewiesen. Bei allen anderen Bezeichnungen handelt es sich um nebenberufliche Fortbildungen oder Selbsteinschätzungen des betreffenden Zahnarztes.