Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Ein vom Gesetzgeber erstelltes Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs anhand von Indikationsgruppen (KIG) gibt fünf Schweregrade vor. Ab einer Einstufung in Grad 3 übernimmt die Krankenkasse 80/90% der laufenden vertragszähnärztlichen (siehe Zusatzversicherung) Kosten. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Restbetrag erstattet. Bei Grad 1 und 2 besteht keine Leistungspflicht der Krankenkasse.
Was erstattet die private Krankenversicherung?
Bei den privaten Krankenversicherungen entspricht die Erstattung Ihrem vertraglich vereinbarten Tarif. Ihr Versicherer kann Sie darüber aufklären.
Wird eine Zusatzversicherung benötigt, wann sollte diese abgeschlossen werden?
Das Abschließen einer Zusatzversicherung bedarf eines Abwägens zwischen Prämien und Erstattungen. Wenn gewünscht, dann sollte idealerweise eine Zusatzversicherung vor der Dokumentation der Fehlstellung bei Zahnarzt oder Kieferorthopäde abgeschlossen werden. Der Leistungsbereich sollte KIG 2 bis 5 umfassen: KIG 2, weil die Kasse nicht leistungspflichtig ist. Hierbei handelt es sich um eine versicherungstechnische Grenzziehung, die medizinische Indikation einer Behandlung ist dabei nicht in Frage gestellt. KIG 3-5, weil der Leistungsumfang sehr begrenzt beschrieben ist.
Sollte keine Krankenkasse oder Versicherung die Kosten für Ihre Behandlung bezahlen, können wir Ihnen Ratenzahlung anbieten.